| Lüftung |
|
Nach der polnischen PN-83 B-03430-Norm "Lüftung in Wohngebäuden von Sammelbewohnung und Gemeinnutzung” zusammen mit den nächsten Änderungen soll man nach Voraussetzungen bezüglich Lüftung in der Wohngebäuden der Sammelbewohnung und Gemeinnutzung die Lüftung anwenden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt.
2. Lüftung in Wohngebäuden 2.1 Wohnungslüftung 2.1.1 Wohnungslüftungssystem soll mindestens Folgendes sichern: a) Zuführung der Aussenluft in die Wohnräume und die Küche mit innerem Fenster b) Entfernung der verbrauchten Luft aus Küche, Badezimmer, separater Toilette und eventuellem Nebenraum ohne Fenster (Lagerraum, Garderobe), aus dem von diesen Räumen anhand mehr als zwei Türen getrennten Zimmer, aus denen sich auf höherer Etage befindenden Zimmer in einem mehrgeschossigen Einzelfamiliengebäude oder in einem mehrgeschossigen Mehrfamiliengebäude. 2.1.2 Der Umfangsstrom der Lüftungsluft für die Wohnung ist durch die Summe der Luft bestimmt, die aus der im Punkt 2.1.1 b) genannten Räumen entfernt wird. Diese Ströme sollen, unabhängig von der Lüftungsmethode, mindestens Folgendes betragen: - für die Küche mit Aussenfenster, die mit einem Gas- oder Kochherd ausgestattet ist - 70 m3/h - für die Küche mit Aussenfenster, die mit einem Elektroherd ausgestattet ist - in einer Wohnung für bis 3 zu Personen - 30 m3/h - in einer Wohnung für mehr als 3 Personen 50 m3/h - für die Küche ohne Aussenfenster oder für die Kochnische, die mit einem Elektroherd ausgestattet ist - 50 m3/h - für Badezimmer (mit Toilette oder ohne) - 50 m3/h - für separate Toilette- 30 m3/h - für Nebenraum ohne Fenster - 15 m3/h - für Wohnzimmer in dem im Punkt 2.1.1.b) bestimmten Fall - 30 m3/h Die Küche ohne Außenfenster, die mit einem Gasherd ausgestattet sind, sollen die mechanische Sauglüftung haben: der entfernte Luftstrom soll 70 m3/h betragen. .... 2.1.4 Wahl der Lüftungsmethode. In Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 9 Geschossen kann die natürliche oder mechanische Lüftung angewendet werden. In höheren Gebäuden soll man die mechanische Saulüftung oder Druck-Saulüftung anwenden. Die mechanische Lüftung soll rund um die Uhr wirken. Während Nacht (z.B.: zwischen 22 und 6 Uhr) können die im Punkt 2.1.2 angegebenen Luftströme um 60% reduziert werden. .... 2.1.5 Der Zufluss der Aussenluft in die Wohnräume und in die Küche mit Aussenfenster soll auf der in Pos. a) oder b) angegebene Weise gesichert werden: a) Falls die Fenster angewendet werden, die durch das Luftversickerungswert weniger als W 0,3 m3/(m*h*daPa2/3) gekennzeichnet sind, soll der Zufluss durch Lügter mit regelbarem Grad der Öffnung gesichert sein. Sie sollen folgendes anbringen: - im oberen Teil des Fensters (Blendrahmen, Flügelarm und oberer Rand der Verbundglas oder - in Fensteröffnung (zwischen Sturz und oberes Rand der Blendrahmen, im Gehäuse der Aussenrolladen, oder - in der äusseren Trennwand über Fenster. Der Strom der Luft, der durch den vollständig geöffneten Lüfter durchfließt, soll sich bei dem Druckunterschied auf seiner beiden Seiten 10 Pa, in folgenden Grenzen halten: - von 20 m3/h bis 50 m3/h, wenn die natürliche Lüftung angewendet wird, - von 15 m3/h bis 30 m3/h, wenn die mechanische Saulüftung angewendet wird. Der Strom der Luft, der durch den Lüfter fließt, dessen Drosselelement sich in der Lage der Vollschliessung befindet, soll sich in den Grenzen von 20% bis 30% bei seiner voller Öffnung befinden. In Gebäuden mit einer Höhe von bis zu 9 Geschossen einschliesslich, ist es zulässig, die Luft durch die sich mit dem Inflatrationswert a höher als 0,5aber nicht höher 1,0 m3/(m*h*daPa2/3), als gekennzeichnete Fenster zuzuführen, unter Bedingung dass die Fenster mit Kipp-Drehflügel, oberen Kippablüfter oder oberes Kippflügel ausgestattet sind. b) Durch die Luftöffnungen der mechanischen Lüftung. |







